AGB Prolux Solutions AG

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere dessen Einkaufsbedingungen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Werden dem Auftraggeber diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in einer anderen als der deutschen Sprache bekanntgegeben, so ist bei Übersetzungs- / Auslegungs- unterschieden ausschliesslich der deutsche Text massgeblich. Die Übersetzung in eine andere Sprache dient allein der Erleichterung der Verständlichkeit.

2. Angebot und Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, sind für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung die schriftliche Verkaufsvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber oder, sofern nicht vorhanden, unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
2.2 Die in unseren Unterlagen enthaltenen Angaben, insbesondere Zeichnungen, Schemas, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen, sind nur als unverbindliche Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Änderungen unserer Produkte bleiben ausdrücklich vorbehalten, ebenso Abweichungen in Bezug auf vorgelegte Muster.
2.3 Die Rechte an sämtlichen Angeboten, Abbildungen, technischen Zeichnungen, Schemas und ähnlichen Unterlagen verbleiben bei Prolux Solutions AG. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung weiterverwendet oder Dritten überlassen werden. Die Verletzung dieser Bestimmung macht schadenersatzpflichtig.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
3.1 Alle unsere Preise in Katalogen und Preislisten sind freibleibend. Die massgebenden Preise bestimmen sich anhand der schriftlichen Verkaufsvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber oder, sofern nicht vorhanden, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
3.2 Die Preise für Warenlieferungen und Dienstleistungen verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, in Schweizer Franken. Mehrwertsteuer und LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) sind in den Preisen nicht inbegriffen. Die Prolux Solutions AG behält sich die Anrechnung eines Frachtkostenzuschlags bei separatem Ausweis auf der Rechnung vor.
3.3 Die Bezahlung erfolgt zu den in der Verkaufsvereinbarung, oder in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegten Zahlungsbedingungen. Sind diese nicht bestimmt worden, so ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.4 Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug und wir sind berechtigt, ab dem Verzugstag Zinsen in Höhe des üblichen Bankdiskonts am Ort unseres Sitzes, mindestens aber in der Höhe von 5% des Rechnungsbetrages zu fordern.
3.5 Bei Verzug sind wir berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung inkl. Verzugszinsen zurückzuhalten. Wir sind überdies berechtigt, die Auslieferung weiterer Aufträge des Auftraggebers, unbesehen der jeweiligen Zahlungsbedingungen, von deren Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder die Aufträge zu annullieren.
3.6 Im Falle des Verzuges gelten gewährte Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen als widerrufen.

4. Liefertermin und Lieferverzug
4.1 Die angegebenen Liefertermine stellen, soweit nicht anders vereinbart, den Anliefertag am Bestimmungsort dar.
4.2 Bei Bestellungen auf Abruf behalten wir uns vor, den jeweiligen Liefertermin erst bei Eingang des Abrufs festzulegen.
4.3 Im Falle von Betriebsstörungen jeder Art, einschliesslich verspäteter Lieferung und Nichtlieferung von Rohmaterialien durch unsere Lieferanten, bei Streik, Cyberattacken, Sabotagen, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördliche Massnahmen und anderen Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereiches, sowie in allen anderen Fällen von höherer Gewalt, wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg, Feuer, Pandemien, sind wir berechtigt, einseitig einen neuen Liefertermin festzulegen oder ohne Kostenfolge ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Bei von uns verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nach einer von ihm schriftlich zu setzenden, angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber bei Lieferverzug nicht zu, für Ansprüche auf Schadenersatz gilt Ziff. 10.
4.5 Kosten aufgrund von zusätzlichen Anforderungen des Auftraggebers (Express, spezielle Ankunftszeit, Kranlieferungen, von oben beladbare Spezialfahrzeuge, etc.) werden in Rechnung gestellt.
4.6 Ebenfalls in Rechnung gestellt werden durch den Auftraggeber verursachte Lieferverzögerungen. Kann der Liefertermin durch das Verschulden des Auftraggebers nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor, die zusätzlich entstandenen Kosten (neuerliche Zustellung, Lagerkosten, etc.) in Rechnung zu stellen.

5. Liefermodalitäten und Risikoübergang
5.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Lager CH-9320 Arbon. Die Lieferung erfolgt an den auf der Bestellung angegeben Bestimmungsort. Die Wahl des Transportmittels bestimmt die Prolux Solutions AG.
5.2 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übernahme der verpackten Ware durch den Besteller oder einen von ihm oder von uns Beauftragten (Spediteur, Frachtführer etc.) ab Lager CH-9320 Arbon über. Die Verantwortung des Abladens obliegt entsprechend dem Auftraggeber bzw. Warenempfänger (Incoterm DAP 2020).
5.3 Sogenannte Streckenlieferungen und / oder eine Selbstabholung im Lager sind bei der Auftragserteilung schriftlich zu vereinbaren.
5.4 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt

6. Prüfungs- und Rügeobliegenheit
6.1 Der Warenempfänger hat die Produkte bei der Empfangnahme sofort sorgfältig zu prüfen. Abweichungen gegenüber der schriftlichen Auftragsbestätigung, sowie Transportschäden sind unverzüglich bekannt zu geben. Beschädigte Verpackungen sind auf dem Ablieferbeleg zu vermerken.
6.2 Ergibt die Prüfung, dass die Ware Mängel aufweist, hat uns der Warenempfänger die genauen Beanstandungen innerhalb von 7 Werktagen (inkl. Anliefertag und Samstag) nach Erhalt schriftlich zu melden. Allfällige Beweismittel (Schadenfotos etc.) sind der Rüge beizulegen.
6.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu rügen.
6.4 Verspätete Rügen bewirken den Untergang der Gewährleistungsansprüche.

7. Gewährleistung
7.1 Weist die gelieferte Ware während der Gewährleistungsfrist einen von uns zu vertretenden Mangel auf, liefern wir nach Wahl kostenlosen Ersatz oder übernehmen die kostenlose Instandstellung des beanstandeten Produktes. Mehrfache Nachbesserungen unsererseits sind zulässig.
7.2 Andere Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Für Ansprüche auf Schadenersatz gilt Ziff. 10.
7.3 Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die entstanden sind durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage (insbesondere durch Nichtbeachtung vom Stand der Technik, der Montage- oder Bedienungsanleitungen, von Normen oder örtlichen Vorschriften), natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung, ungeeignete Betriebs-mittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrund, unsachgemässe und ohne unsere vorherige Genehmigung erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Auftraggebers oder Dritter oder durch Einwirkung von Elementarschäden.
7.4 Im Weiteren sind Schäden verursacht durch den Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, durch aggressives Wasser, zu hohen Wasserdruck, unsachgemässen elektrischen Anschluss oder ungenügende Absicherung sowie Schäden durch chemische oder elektrolytische Einflüsse, von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso erlischt der Gewährleistungsanspruch,
wenn die verwendeten Materialien übermässiger Feuchtigkeit oder der Einwirkung von Chemikalien ausgesetzt sind, bei periodischer oder länger dauernder Entleerung der Anlage, Zugabe von Stoffen zum Heizwasser, welche auf die verwendeten Materialien, wie Stahl oder Dichtungsmaterial, aggressiv wirken können, übermässiger Schlammablagerung in den Heizkörpern und zeitweiser oder ständiger Sauerstoffeinschleppung in die Anlage. Elektrolytische Einflüsse auf den Batteriespeicher STORAC sind hier ausgenommen.
7.5 Ebenfalls von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiss unterliegen.
7.6 Ein allfälliger Anspruch aus Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Prolux Solutions AG Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Produkten vornehmen. Bei Materialfehlern von zugelieferten Produkten ist die Gewährleistung beschränkt auf den Ersatz der mangelhaften Teile, der Ersatz allfälliger weiterer Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ersatz (insb. Zeitaufwand eines Installateurs, etc.) ist ausgeschlossen.

8. Gewährleistungsfristen
8.1 Wird weder in der schriftlichen Verkaufsvereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber oder, sofern nicht vorhanden, unserer schriftlichen Auftragsbestätigungen etwas anderes festgelegt, gelten für unsere Produkte (exkl. Zubehör und Verschleissteile) folgende Gewährleistungsfristen:
– Heizkörper exkl. Zubehör und Verschleissteile: 60 Monate
– Batteriespeicher der Marke STORAC: 60 Monate
– Unterflurkonvektoren, Lufterhitzer, Türluftschleier, Deckenstrahlsysteme,
Fan Coils und Lüftungssysteme (Komfortlüftung / Badlüfter): 24 Monate
– Fussbodenheizungsmaterial exkl. Verschleissteile: 24 Monate
– Zubehör: 24 Monate
Die Gewährleistungsfristen beginnen ab Gefahrenübergang, spätestens aber durch die Inbetriebnahme. Die Inbetriebnahme muss bei Auftragseingang vereinbart werden. Verzögert sich durch Verschulden des Auftraggebers die Inbetriebnahme, gilt als Gefahrenübergang das Übernahmedatum. Siehe hierzu auch Ziff. 5. Verschleissteile sind von der Gewährleistungsfrist ausgenommen.
8.2 Für nachgelieferte Waren im Sinne von Ziff. 7.1 gelten wiederum die vorgenannten Gewährleistungsfristen. Nicht verlängert wird jedoch die Frist für den Teil der ursprünglich gelieferten Ware, welcher keine Mängel aufweist.

9. Warenrücknahme
9.1 Nicht im Rahmen der Gewährleistung zu ersetzende Ware wird nicht zurückgenommen. Es ist uns allerdings freigestellt, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber lagerhaltige Ware zurückzunehmen, sofern sie bei der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und originalverpackt ist.
9.2 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
9.3 Von einer Gutschrift werden Prüfgebühren, allfällige Versandspesen der Hinfracht, allfällige Instandstellungskosten sowie eine angemessene Umtriebsentschädigung in Abzug gebracht.

10. Haftungsbeschränkung
10.1 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits, nicht aber unserer Hilfspersonen, haften wir gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitergehende Haftung, insbesondere auch für Mangelfolgeschäden, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
10.2 Von Prolux Solutions AG bezogene Handelswaren werden nach der zugrundeliegenden und gültigen Qualitätssicherungsvereinbarung mit dem jeweiligen Lieferanten, nicht oder nur eingeschränkt einer Wareneingangsprüfung unterzogen.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises inkl. allfällig geschuldeter Zinsen in unserem Eigentum. Wir behalten uns vor, gelieferte Ware am Sitz bzw. Wohnsitz des Auftraggebers in ein entsprechendes Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Für diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt vorbehaltlich nachstehender Regelung schweizerisches Recht. Der Eigentumsvorbehalt an einer zur Ausfuhr bestimmten Sache untersteht dem Recht des Bestimmungsstaates.
12.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber ist Arbon TG, Schweiz. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, gegen den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz rechtliche Schritte zu ergreifen.

Arbon, Juli 2023

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